So funktioniert die Zusammenarbeit

Häufige Fragen zu Rickenbacher Services
Allgemeines
Was macht Rickenbacher Services?
Wir übernehmen im Kanton Zürich administrative Aufgaben für Menschen, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit, Klinikaufenthalt, Inhaftierung oder einer anderen belastenden Situation vorübergehend nicht selbst erledigen können. Dazu gehören Post, Unterlagen, Fristen und Korrespondenz mit Ämtern und Versicherungen.
Was machen wir nicht?
Wir bieten keine medizinische, pflegerische, therapeutische oder psychosoziale Hilfe an. Wir geben keine Rechts-, Steuer- oder Schuldenberatung und vertreten niemanden vor Gericht. Wir verwalten kein Vermögen und führen keine Zahlungen aus.
Ersetzen Sie eine Beistandschaft oder den Sozialdienst?
Nein. Wir überbrücken eine Lücke und entlasten. Besteht eine Beistandschaft oder ein Vorsorgeauftrag, hat die gesetzliche Vertretung Vorrang. Wir arbeiten dann nur im Auftrag der zuständigen Person.
Für betroffene Personen und Angehörige
Wer kann uns beauftragen?
Die betroffene Person selbst, ihre Angehörigen, Sozialdienste von Kliniken und Gemeinden, Beistandspersonen sowie Stellen des Justizvollzugs. Zu unterscheiden ist, wer den Auftrag erteilt und für wen wir arbeiten.
Dürfen Angehörige einen Auftrag für die betroffene Person erteilen?
Angehörige können uns für die Dienstleistung beauftragen. Auf Daten der betroffenen Person zugreifen oder in ihrem Namen handeln dürfen wir aber nur mit deren Vollmacht und Einwilligung oder bei gesetzlicher Vertretungsbefugnis.
Was brauchen Sie, bevor Sie anfangen?
Wir klären schriftlich, wer Auftraggeberin ist, wer die Rechnung trägt, ob eine Vollmacht und eine Einwilligung in die Datenbearbeitung vorliegen, welche Fristen laufen und was es kostet. Dringende Fristen erfassen wir schon bei der ersten Anfrage.
Öffnen Sie meine Post?
Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Ermächtigung. Ohne sie ordnen wir die Post, öffnen sie aber nicht. Bei inhaftierten Personen gelten die Regeln der Vollzugsanstalt.
Unterschreiben Sie für mich?
Nein. Wir bereiten Dokumente zur Unterzeichnung vor und organisieren die Unterschrift. Unterschriften werden nie nachgeahmt.
Brauchen Sie mein Passwort oder meinen E-Banking-Zugang?
Nein. Wir nehmen keine Passwörter, Zahlungskarten oder Bargeld entgegen. Portale nutzen wir nur über vorgesehene Vertretungsfunktionen oder mit Ihrer Freigabe.
Was passiert, wenn die betroffene Person nicht mehr urteilsfähig ist?
Wir beurteilen die Urteilsfähigkeit nicht. Bei Zweifeln ruht die Bearbeitung, bis eine zuständige Stelle das geklärt hat. Ausgenommen sind unaufschiebbare, fristwahrende Handlungen, die eine ausdrücklich gültige Vollmacht abdeckt. Eine Vollmacht ersetzt keinen Vorsorgeauftrag.
Kann ich den Auftrag jederzeit beenden?
Ja. Wir stellen bei der Beendigung eine geordnete Übergabe offener Fristen und Unterlagen sicher.
Fristen, Ämter und Rechtliches
Erheben Sie Einsprachen, Beschwerden oder Rechtsvorschläge?
Nur auf ausdrückliche schriftliche Weisung und mit entsprechender Vollmacht. Wir beurteilen die Erfolgsaussichten nicht. Zahlungsbefehle melden wir sofort, weil dafür sehr kurze Fristen gelten.
Was tun Sie beim RAV und bei der Arbeitslosenkasse?
Wir bereiten Unterlagen und Nachweise vor und koordinieren Termine. Die Angaben, etwa zu Arbeitsbemühungen, stammen von der versicherten Person und werden von ihr bestätigt. Ihre persönlichen Pflichten bleiben bei ihr.
Können Sie garantieren, dass ein Antrag bewilligt wird?
Nein. Wir sichern weder Leistungsansprüche noch Behördenentscheide zu.
Was passiert, wenn trotzdem eine Frist verpasst wird?
Fristen erfassen wir systematisch, kritische Einreichungen werden zweitgeprüft. Für Schäden aus unserer Tätigkeit besteht eine Haftpflichtversicherung, die auch reine Vermögensschäden abdeckt [Versicherung und Deckungssumme bestätigen].
Datenschutz
Wie gehen Sie mit sensiblen Daten um?
Gesundheitsdaten, Angaben zur Sozialhilfe und zu strafrechtlichen Verfahren sind besonders schützenswert. Wir bearbeiten sie nur mit ausdrücklicher Einwilligung, nur im nötigen Umfang und nur mit Zugriff nach Bedarf. Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wer erfährt, was ich Ihnen anvertraue?
Nur Personen, die Sie dazu berechtigt haben, oder Stellen, bei denen eine gesetzliche Grundlage besteht. Das gilt auch, wenn eine Institution die Kosten trägt: Sie erhält Inhalte nur im Umfang Ihrer Einwilligung.
Wie lange bewahren Sie meine Unterlagen auf?
Mandatsakten übergeben wir nach Abschluss oder löschen sie nach [Frist festlegen]. Rechnungen und Geschäftsunterlagen bewahren wir gemäss den gesetzlichen Fristen auf.
Kosten und Finanzierung
Was kostet das?
Der Stundensatz beträgt CHF [einsetzen], abgerechnet wird im Takt von [einsetzen]. Auslagen und Anfahrtskosten werden vor Auftragserteilung vereinbart. Bei institutioneller Finanzierung gilt ein schriftliches Kostendach, und wir holen bei Verbrauch von [80 %] eine Freigabe ein.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Nein. Reine Administration ist keine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, und wir rechnen nicht über die Krankenkasse ab. Ob ein Sozialdienst, eine Klinik, eine Zusatzversicherung oder ein Fonds zahlt, klären wir vorab im Einzelfall.
Steht Gesundheitliches auf der Rechnung?
Nein. Rechnungen enthalten eine neutrale Tätigkeitsbeschreibung, keine sensiblen Gesundheitsangaben.
Für Institutionen
Wie arbeiten wir mit Sozialdiensten und Kliniken zusammen?
Wir bieten Einzelaufträge mit Kostengutsprache, Rahmenverträge oder ein begrenztes Pilotprojekt an. Grundlage sind schriftliche Vereinbarungen zu Umfang, Kostendach, Berichtswesen, Datenschutz und Qualitätskriterien. Bei Aufträgen kantonaler oder kommunaler Stellen berücksichtigen wir die Vorgaben des Zürcher Gesetzes über die Information und den Datenschutz.
Wie wird der Nutzen gemessen?
Im Pilotprojekt erfassen wir Zahl und Fristgerechtigkeit der bearbeiteten Pendenzen, Bearbeitungszeiten und Rückmeldungen der Beteiligten. Einsparungen oder gesundheitliche Wirkungen behaupten wir nicht ohne belastbare Evaluation.
Sind Sie behördlich anerkannt?
Nein. Das Konzept ist ein Entwurf zur Prüfung mit Auftraggebern. Eine behördliche Anerkennung oder Kostenübernahme ist nicht zugesichert.
Häufige Fragen zu Rickenbacher Services

1. Anfrage klären
Sie schildern kurz Ihre Situation und nennen dringende Fristen. Wir klären, wer Unterstützung braucht und wer den Auftrag erteilt.
Gemeinsam prüfen wir Vollmacht, Einwilligung, Zuständigkeiten und die nächsten wichtigen Schritte.
2. Auftrag vereinbaren
Wir halten Umfang, Kosten, Kostenträger und Fristen schriftlich fest. So bleiben Erwartungen und Verantwortlichkeiten klar.
Bei Bedarf stimmen wir uns mit Angehörigen, Sozialdiensten, Kliniken oder anderen zuständigen Stellen ab.
3. Aufgaben bearbeiten
Wir ordnen Unterlagen, bearbeiten Post und koordinieren die Korrespondenz mit Ämtern und Versicherungen.
Sie behalten den Überblick: Wir informieren über offene Punkte, Fristen und die geordnete Übergabe zum Abschluss.
So funktioniert die Zusammenarbeit
Klar, vertraulich und Schritt für Schritt
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Aug 13, 2035
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Wichtige Informationen
Hinweise zu Vollmacht, Datenschutz, Kosten und Zuständigkeiten
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