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Frequent Asked Questions
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FAQ für besondere Lebenssituationen (Kopie)
FAQ für Privatpersonen Rickenbacher Services
FAQ für KMU und Start-ups Rickenbacher Services
Allgemein
Wir übernehmen im Kanton Zürich administrative Aufgaben für Menschen, die ihre Angelegenheiten wegen einer Beistandschaft, Krankheit, psychischen Erkrankung, eines Klinikaufenthalts oder einer Inhaftierung nicht selbst erledigen können. Dazu gehören Post, Unterlagen, Fristen und Korrespondenz mit Ämtern und Versicherungen.
Wir nehmen Rücksicht auf die Belastbarkeit der betroffenen Person, setzen keine Entscheide unter Druck durch und können Termine verschieben. Kontakt und Kommunikationsweg stimmen wir mit der betroffenen Person und, soweit eingewilligt, mit der behandelnden Stelle ab. Fristen bleiben davon unberührt.
Nein. Wir leisten keine Krisenintervention. Bei akuter Gefährdung rufen Sie die Sanität unter 144 an. Die Dargebotene Hand erreichen Sie rund um die Uhr unter 143. Bei Hinweisen auf eine Gefährdung verweisen wir auf diese Stellen und informieren die Beistandsperson oder behandelnde Stelle im Rahmen des rechtlich Zulässigen.
Gesundheitsdaten, Angaben zur Sozialhilfe und zu strafrechtlichen Verfolgungen sind besonders schützenswert. Wir bearbeiten sie nur im nötigen Umfang, mit Zugriff nach Bedarf und mit der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung. Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Eingehende Post erfassen wir innert eines Werktags und führen die Fristen in einer Fristenliste. Dringende Schriftstücke wie Zahlungsbefehle, Verfügungen und Vorladungen melden wir innert eines Werktags und nennen Art, Frist und mögliche nächste Schritte. Fristen laufen unabhängig vom Aufenthalt der betroffenen Person in Klinik oder Haft.
Nur auf ausdrückliche schriftliche Weisung der berechtigten Person und mit entsprechender Vollmacht. Wir beurteilen die Erfolgsaussichten nicht. Ist die berechtigte Person nicht erreichbar und droht eine Frist abzulaufen, können wir im Rahmen der Vollmacht fristwahrende Schritte ohne inhaltliche Entscheidung vornehmen, etwa ein Gesuch um Fristerstreckung.
Wir arbeiten nur, wenn geklärt ist, wer zahlt. Eine Kostenübernahme durch eine Institution, einen Fonds oder eine Versicherung setzt eine schriftliche Kostengutsprache mit Rechnungsempfänger und Kostendach voraus. Eine Zahlung aus dem Vermögen der betroffenen Person setzt die Zustimmung der Beistandsperson und, soweit erforderlich, der KESB voraus.
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