
Administrative Begleitung in besonderen Lebenssituationen
Wenn die Administration zu viel wird, unterstütze ich Sie im Kanton Zürich persönlich, diskret und auf Augenhöhe. Gemeinsam schaffen wir Ordnung und behalten Fristen, Unterlagen und nächste Schritte im Blick.
Menschen in Klinik oder nach einer Krise
Für Erwachsene, die ihre Administration zurzeit nicht alleine bewältigen können – zum Beispiel während oder nach einem Klinikaufenthalt, bei psychischer Belastung oder ADHS, in einer persönlichen Krise, bei Arbeitslosigkeit oder während eines IV-Verfahrens.
Wenn gerade alles zu viel ist
Sie entscheiden mit. Ich übernehme nichts über Ihren Kopf hinweg und arbeite nur mit Ihrer schriftlichen Vollmacht.
Zusammenarbeit mit Fachstellen
Auf Wunsch und mit Vollmacht arbeite ich eng mit Ärzten, Sozialdiensten, Ämtern, Kliniken und weiteren Stellen zusammen.
Wobei ich Sie unterstütze
• Post sichten, ordnen und beantworten
• Rechnungen und Zahlungen im Überblick behalten
• Steuererklärung ausfüllen
• Anmeldungen und Korrespondenz mit Sozialdienst, RAV, IV, Krankenkasse und Klinik
• Termine vorbereiten und auf Wunsch begleiten
• Fristen überwachen
Was Sie davon haben
Sie gewinnen Entlastung und mehr Ordnung im Alltag. Fristen und wichtige Unterlagen geraten weniger leicht in Vergessenheit. Dadurch können unnötige Verzögerungen oder Sanktionen vermieden werden. Laufende Verfahren, zum Beispiel ein IV-Verfahren, können besser weitergeführt werden und scheitern nicht unnötig an fehlenden Unterlagen.
Kosten
WER
WER ZAHLT
VORAUSSETZUNGEN & HINWEISE
Personen im AHV-Alter mit EL
EL (Ergänzungsleistungen)
Vergütung nach Zusatzleistungsverordnung ZH seit 1. Jan 2025. Ob Ihre Gemeinde uns bezeichnet hat: [Stand einsetzen].
Personen mit IV-Leistungen und EL
EL
Nach engeren Regeln.
Personen mit Sozialhilfe
Sozialhilfe der Gemeinde
Entscheid im Einzelfall. Gesuch muss vor Beginn gestellt werden. Keine Zusicherung möglich.
Menschen mit Behinderung
Kanton (SEBE)
Eine mögliche Kostenübernahme durch andere Stellen wird im Einzelfall geprüft. Eine Zusage kann nicht garantiert werden.
Menschen mit Beistandschaft
Beistandsperson
Beistandsperson kann uns beauftragen.
Krankenkasse / IV
In der Regel nicht / IV
Rein administrative Unterstützung wird in der Regel nicht über die Krankenkasse vergütet. Eine mögliche Kostenübernahme durch andere Stellen wird im Einzelfall abgeklärt.
Alle anderen
Selbstzahler
CHF [85] pro Stunde, mit schriftlich vereinbartem Umfang.
Die Begleitung wird nach Stundenaufwand abgerechnet. Ob eine Kostenübernahme durch den Sozialdienst oder eine andere Stelle möglich ist, kläre ich gerne gemeinsam mit Ihnen im Einzelfall ab. Eine Kostenübernahme kann nicht garantiert werden.
SITUATION
WER ZAHLT
TARIF
Eine Stelle übernimmt die Kosten
Die Stelle, gemäss Kostengutsprache
Der Tarif der Kostengutsprache [nach Bewilligung eintragen].
Sie oder Ihre Angehörigen zahlen selbst
Sie
CHF [85] pro Stunde [inkl. / exkl.] Mehrwertsteuer.
Eine Kostengutsprache fehlt oder wird abgelehnt
-
Wir besprechen Alternativen.
Wichtig: Ob eine Stelle zahlt, entscheidet sie. Wir können das nicht zusichern.
Mein Angebot umfasst administrative Begleitung. Es ersetzt keine Pflege, Therapie oder medizinische Behandlung.
So arbeite ich
Ich arbeite immer mit Ihnen zusammen, nicht über Ihren Kopf hinweg. Sie behalten die Entscheidungen, ich übernehme die Organisation. Auf Ihren Wunsch und mit Ihrer schriftlichen Vollmacht stehe ich in Kontakt mit Ärzten, Sozialdiensten und Ämtern. Alles, was Sie mir anvertrauen, behandle ich vertraulich.
Ihr Weg zum Erstgespräch
In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation, den aktuellen Bedarf und die nächsten sinnvollen Schritte.
Vollmacht und Auftrag stehen vor jedem Start. Das Gesuch um Kostengutsprache folgt nur, wenn eine Stelle zahlen soll. Wer selbst zahlt, startet direkt nach der Unterschrift.
Unverbindliche Anfrage
Sie schildern kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen. Danach klären wir gemeinsam, ob eine Zusammenarbeit passt.
Dokument: Startformular / Anfrage
Wer: Sie oder Vertrauensperson
1
Erstgespräch
Wir besprechen Ihre Anliegen, Prioritäten und die Rahmenbedingungen.
Dokument: Gesprächsnotiz
Wer: Beide
2
Vollmacht und Auftrag
Wenn Sie sich für die Zusammenarbeit entscheiden, halten wir die Aufgaben schriftlich fest und klären die Vollmacht.
Dokument: Auftrag, Vollmacht, Einwilligung
Wer: Sie
3
Gesuch
Einreichung bei der zuständigen Stelle (wenn nötig).
Dokument: Gesuch um Kostengutsprache
Wer: Rickenbacher Services / Sie
4
Gemeinsamer Start
Wir ordnen die dringendsten Unterlagen, prüfen Fristen und legen die nächsten Schritte fest.
Dokument: Kostengutsprache / Bestätigung
Wer: Zahlende Stelle
5
Laufende Begleitung
Ich unterstütze Sie bei den vereinbarten administrativen Aufgaben und halte Sie über wichtige Schritte auf dem Laufenden.
Dokument: Monatsrapport
Wer: Rickenbacher Services
6
Abschluss oder Weiterführung
Wir prüfen gemeinsam, was erledigt ist und ob weitere Begleitung sinnvoll ist.
Dokument: Abschlussbericht
Wer: Beide
7
Wichtig: Wenn bereits dringende Fristen laufen, vermerken Sie dies bitte direkt bei der ersten Anfrage.
Unterlagen nach Zahlungsweg
Unterlage
Selbstzahlung
Sozialhilfe
EL im AHV-Alter
Beistandschaft
Institution
Auftrag
X
X
X
Variante
Variante
Vollmacht
Original
Original
Original
Original
Original
Gesuch
-
Nötig
Nötig
-
-
Einwilligung
X
X
X
X
X
Wichtige Hinweise
Digitale Unterschrift & Dokumente
Wir nutzen digitale Unterschriften für eine schnelle Abwicklung. Befindet sich jemand in einer Klinik oder in Haft, senden wir Unterlagen als PDF an die soziale Fachstelle oder per Post direkt an die betroffene Person.
Vollmacht & Originale
Für öffentliche Stellen (Behörden) wird oft eine Originalvollmacht mit handschriftlicher Unterschrift verlangt. Wir informieren Sie, wenn wir diese benötigen.
Gemeinsam und vertraulich
Sie behalten die Entscheidungshoheit. Ich arbeite nur im vereinbarten Rahmen und behandle Ihre Angaben vertraulich.
Verbot: Die Einreichung eines Gesuchs ohne eigene Unterschrift ist nicht zulässig.
Häufige Fragen zu besonderen Lebenssituationen
Unverbindliches Erstgespräch
In einem unverbindlichen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, wobei Sie Unterstützung brauchen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Melden Sie sich telefonisch oder über das Kontaktformular.
Häufige Fragen zu besonderen Lebenssituationen
So läuft die Zusammenarbeit ab
1
Anfrage
Sie oder Ihre Vertrauensperson schildern kurz die Lage. Wir erfassen Dringlichkeit und laufende Fristen und melden uns innert [1 Werktag].
Was Sie tun: Anfrage senden, laufende Fristen nennen
2
Klärung
Wir klären, wer den Auftrag erteilt, wer zahlen könnte und was in den ersten Wochen am dringendsten ist. [Erstgespräch kostenlos, 30 Minuten.]
Was Sie tun: Gespräch führen, Unterlagen nennen
3
Vollmacht und Einwilligung
Sie unterschreiben eine Vollmacht und legen fest, wer was erfährt. Ohne Vollmacht handeln wir nicht gegenüber Dritten.
Was Sie tun: Vollmacht und Einwilligung unterschreiben
4
Kostenträger
Wenn eine Stelle zahlen könnte, bereiten wir das Gesuch um Kostengutsprache vor, zum Beispiel für die Sozialhilfe Ihrer Gemeinde. Sie unterschreiben es. Die Stelle entscheidet.
Was Sie tun: Gesuch unterschreiben, bei Rückfragen mithelfen
5
Entscheid
Wir warten den Entscheid ab. Dringende Fristen melden wir Ihnen sofort. Leistungen vor der Kostengutsprache sind nicht gesichert.
Was Sie tun: Entscheid abwarten
6
Umsetzung
Wir arbeiten die vereinbarten Aufgaben ab und rapportieren monatlich Stunden und Tätigkeiten.
Was Sie tun: Unterlagen liefern, Entscheide treffen, unterschreiben
7
Überprüfung
Nach [3 Monaten] prüfen wir mit Ihnen und der zahlenden Stelle, ob die Unterstützung weiter nötig ist.
Was Sie tun: Rückmeldung geben
8
Abschluss
Sie erhalten einen Abschlussbericht, die geordneten Unterlagen und die Übergabe offener Fristen. Sie können die Unterstützung jederzeit beenden.
Was Sie tun: Unterlagen entgegennehmen
Alle Unterlagen und AGB
Unterlagen
Muster zum Lesen und Ausdrucken. Unterschrieben wird erst nach dem Erstgespräch.
Auftrag und Kostenrahmen für besondere Lebenssituationen
Vollmacht für besondere Lebenssituationen
Einwilligung für besondere Lebenssituationen
AGB für Beistandschaft, Justizvollzug und besondere Lebenssituationen
Monatlicher Leistungsnachweis
Wie wird meine Unterstützung finanziert?
Jede Familie ist in einer anderen Situation. Deshalb gibt es mehrere Möglichkeiten, wie unsere Leistungen bezahlt werden können. Wir klären das gerne gemeinsam mit Ihnen.
Selbstzahlung
Sie bezahlen die Leistung selbst. Preis: CHF 85.-- pro Stunde (Endpreis, inkl. MWST, falls anwendbar). Preis und Umfang kennen Sie vor Beginn.
Kostenübernahme durch Gemeinde und Kanton
Bei Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz im Kanton Zürich können bestimmte Hilfen über eine Kostenübernahmegarantie finanziert werden, mit oder ohne KESB. Ob das auf Ihre Situation zutrifft, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Sozialhilfe und weitere Stellen
Wenn Sie die Kosten nicht tragen können, prüft der Sozialdienst Ihrer Gemeinde mögliche Leistungen. Je nach Situation können auch die IV oder Stiftungen beteiligt sein.
Die Kostenübernahme entscheidet immer die zuständige Behörde. Bitte starten Sie mit einer Leistung erst, wenn die Zusage vorliegt.
Du hast noch Fragen zur Finanzierung? Wir helfen dir gerne weiter – nimm einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf.